Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Festival „Rock The Forest“ der Rockfreunde Rengsdorf e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Festival „Rock The Forest“ der Rockfreunde Rengsdorf e. V.

1. Gewährleistung

Bei Verlust der Eintrittskarten ist eine Rückerstattung nicht möglich.

Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

2. Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Der Veranstalter tauscht die Eintrittskarte am Einlass gegen ein Bändchen aus, welches zum Wiedereintritt auf das Festivalgelände am gebuchten Tag (bei Kombitickets an beiden Tagen) berechtigt. Das Ticket verliert nach Tausch gegen ein Bändchen seine Gültigkeit.

Kinder bis 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Leibesvisitationen können durchgeführt werden. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, obliegt dem Veranstalter.

3. Veranstaltung

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt. Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerk, Laserpointer, Speisen & Getränke, Glasbehältern, Rucksäcke und Taschen größer DIN A4, Tablets und Notebooks, Spiegelreflex- und Videokameras, Drohnen sowie Tieren ist untersagt.

Film- und Videoaufnahmen auf dem privaten Mobilfunkgerät sind ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt.

Der Inhaber der Eintrittskarte stimmt der Erstellung, Vervielfältigung und Nutzung von Bildaufnahmen durch den Veranstalter zu.

Der Veranstalter behält sich das uneingeschränkte Recht vor, die Veranstaltung frühzeitig abzubrechen oder zu unterbrechen, insbesondere in Fällen schwerwiegender Ereignisse wie Unwetter, Naturkatastrophen, behördlicher Anordnungen, gefährlicher Wetterverhältnisse (z.B. Sturm, Gewitter) oder anderen Gründen höherer Gewalt. In solchen Situationen liegt die Entscheidung über den Abbruch im Ermessen des Veranstalters, der stets das Ziel hat, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Festivalbesucher zu gewährleisten. Im Falle eines Abbruchs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der Veranstalter wird die Festivalbesucher im Falle eines Abbruchs so frühzeitig wie möglich über entsprechende Maßnahmen informieren.

4. Etwaige Folgen

Bei Konzerten besteht die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.

Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

5. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen unberührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Neuwied.

Stand der AGB: 19.12.2023

Camping-Regelungen für das Festival „Rock The Forest“ der Rockfreunde Rengsdorf e. V.

Campingberechtigung

Das Camping ist ausschließlich Inhabern eines Festivaltickets (Freitag, Samstag oder Kombi) gestattet und für diese kostenlos. Eine vorherige Anmeldung oder der Erwerb eines separaten Camping-Tickets ist nicht erforderlich.

Die Campingplätze sind begrenzt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Campingplatz zu schließen, sobald alle Plätze belegt sind. Das Motto lautet: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Fahrzeuge und Parkplatz

Fahrzeuge sind nach dem Abladen auf dem naheliegenden Parkplatz am Monte Mare abzustellen.

Das Abstellen von Camping-Caravans, Wohnmobilen und Wohnwagen ist auf dem Campingplatz erlaubt. Der Stellplatz ist bei der Anreise mit den Ordnern bzw. Security abzusprechen.

Übernachten im PKW ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Hierfür bitte den PKW-Parkplatz nutzen.

Rettungswege sind jederzeit freizuhalten, sonst erfolgt kostenpflichtiges Abschleppen der Fahrzeuge.

Campingplatznutzung

Camping ist nur im markierten, eingezäunten Bereich gestattet. Erlaubt sind Zelte, Zeltmaterial, Campingstühle, und maximal zwei normale Pavillons (3 x 3 Meter) pro Camp.

Gaskocher mit kleinen Kartuschen sind erlaubt, große 5kg-Gasflaschen sind untersagt.

Auch erlaubt sind Getränkefässer, Getränkedosen, Plastikflaschen, TetraPaks. Glasverbot gilt auf dem Campingplatz.

Nicht erlaubt sind Wohnungseinrichtungen, externe große Musikanlagen, Stromaggregate und anderer Sperrmüll, der nicht mehr die Heimreise antritt.

Tiere und Sicherheit

Tiere sind auf dem Campingplatz, bis auf Harry den Müll-Fuchs, nicht gestattet.

Bei Unwetter sind die Hinweise des Veranstalters, der Feuerwehr oder öffentlicher Behörden zu beachten. Sofortiger Schutz ist erforderlich. Helft euch gegenseitig!

Grillen und Feuersicherheit

Das Grillen mit Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills ist erlaubt. Einschränkungen aufgrund der Witterungsverhältnisse sind möglich.

Benutzt die zur Verfügung gestellten Wassereimer, um Bränden vorzubeugen.

Offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände strengstens verboten. Das Mitbringen und Anwenden von Feuerwerkskörpern ebenfalls. Ausnahmen sind die Camping-Kocher, jedoch mit ausreichendem Abstand zu Zelten.

Nachtruhe und Rücksichtnahme

Auf dem Zeltplatz gilt die übliche gesetzliche Nachtruhe. Musikanlagen oder Geräusche sind auf ein Minimum zu reduzieren. Rücksichtnahme auf andere Camper ist wichtig.

Jugendschutz und Müllentsorgung

Das Jugendschutzgesetz gilt auch auf dem Campingplatz.

Das Aufräumen und Müllentsorgen ist Ehrensache. Ausreichend Müllbeutel werden bereitgestellt.

Verbotene Bereiche

Das Campen auf den Parkplätzen und im Wald ist absolut verboten.

Stand der Camping-Regeln: 19.12.2023