
Jugendschutz
Als verantwortungsvoller Veranstalter ist uns natürlich auch das Thema Jugendschutz sehr wichtig. Dies hat für unsere Gäste vor allem folgende Auswirkungen:
- keine Alkoholausgabe für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre
- keine branntweinhaltigen Getränke (Mixgetränke, Schnaps) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke für Personen über 16 Jahren gestattet
- Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
- Wer unter 16 Jahre alt und ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten ist, muss um 22 Uhr das Festivalgelände verlassen
- Wer unter 18 Jahre alt und ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten ist, muss um 24 Uhr das Festivalgelände verlassen.
- Erziehungsbeauftragte können mit diesem (und keinem anderen!) Formular von Personensorgeberechtigten (i.d.R. Eltern/Vormund), wenn sie über 18 Jahre alt sind, ernannt werden.
Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen im Jugendschutzgesetz:












